Lastmanagement ist die Verteilung einer begrenzten Anschlussleistung auf mehrere Ladepunkte. Statisch heißt: Ein fester Wert wird aufgeteilt. Dynamisch heißt: Ein Messgerät am Netzanschlusspunkt meldet laufend, wie viel Leistung der Rest des Gebäudes gerade nicht braucht, und genau das geht an die Wallboxen. Der Unterschied klingt klein und entscheidet in der Praxis darüber, ob vier Autos gleichzeitig laden oder zwei.
Die Frage stellt sich, sobald mehr als eine Ladeeinrichtung an einem Hausanschluss hängt. Ein typischer Einfamilienhaus-Anschluss mit 63 Ampere liefert bei 400 Volt rund 43,6 Kilovoltampere. Zwei Wallboxen mit je 11 Kilowatt sind davon schon 22 - dazu kommen Wärmepumpe, Herd, Durchlauferhitzer und der Rest.
Warum die Anschlussleistung fast immer der Engpass ist
Eine Wallbox mit 11 Kilowatt zieht 16 Ampere je Außenleiter, eine mit 22 Kilowatt 32 Ampere. Vier Ladepunkte mit je 11 Kilowatt ergeben rechnerisch 44 Kilowatt - allein damit ist ein 63-Ampere-Anschluss ausgereizt, bevor irgendein anderes Gerät im Haus läuft.
Den Anschluss vergrößern zu lassen ist möglich, aber teuer und dauert. Der Hausanschlusskasten, die Zuleitung und oft auch der Zählerplatz müssen mit. Lastmanagement ist deshalb in den meisten Fällen die günstigere Antwort auf dasselbe Problem: Nicht mehr Leistung beschaffen, sondern die vorhandene besser verteilen.
Rechtlich ist die Anmeldung ohnehin fällig. Ladeeinrichtungen müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden, ab 12 Kilovoltampere braucht es zusätzlich dessen Zustimmung. Seit dem 1. Januar 2024 fallen neu angeschlossene steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 Kilowatt außerdem unter §14a EnWG - der Netzbetreiber darf im Engpassfall auf mindestens 4,2 Kilowatt reduzieren, aber nicht abschalten. Das Thema hängt direkt am Zählertausch, weil die Steuerung ein intelligentes Messsystem voraussetzt.
Statisches Lastmanagement
Beim statischen Lastmanagement wird den Ladepunkten ein fester Gesamtwert zugewiesen, etwa 22 Kilowatt für vier Wallboxen. Der Controller teilt diesen Wert unter den aktiven Ladepunkten auf - bei vier ladenden Autos also je 5,5 Kilowatt, bei einem einzelnen die vollen 22, sofern die Box das kann.
Der Vorteil ist die Einfachheit. Es braucht keine Messung am Netzanschlusspunkt, keine zusätzliche Verkabelung zum Zählerplatz, und die Anlage ist mit wenigen Parametern eingerichtet. Für eine Doppelgarage oder einen kleinen Stellplatz ist das oft völlig ausreichend.
Der Nachteil ist die Reserve, die dauerhaft brachliegt. Der feste Wert muss so gewählt sein, dass er auch dann passt, wenn im Haus gerade alles läuft. Genau dieser Sicherheitspuffer steht nachts um drei ungenutzt herum, wenn außer den Autos nichts am Netz hängt.
Dynamisches Lastmanagement
Beim dynamischen Lastmanagement misst ein Energiezähler am Netzanschlusspunkt den tatsächlichen Gesamtstrom. Der Controller rechnet daraus die freie Leistung und gibt sie an die Ladepunkte weiter. Die Ladeleistung folgt damit dem realen Hausverbrauch statt einer Schätzung.
Der Unterschied ist erheblich. Nachts, wenn Herd, Backofen und Wärmepumpe still sind, steht praktisch der komplette Anschluss für das Laden zur Verfügung. Am frühen Abend wird zurückgeregelt, ohne dass jemand eingreifen muss. Voraussetzung ist ein Energiemanagement mit Messung am richtigen Punkt - also vor allen Verbrauchern, nicht hinter der Unterverteilung.
Der Mehraufwand steckt in genau dieser Messung. Der Zähler braucht Platz im Zähler- oder Verteilerfeld, Stromwandler bei größeren Anschlüssen und eine Datenverbindung zum Controller. Bei einer 11-Kilowatt-Wallbox im Einfamilienhaus rechnet sich das erst ab dem zweiten Ladepunkt oder wenn zusätzlich eine Wärmepumpe am Anschluss hängt.
Wo die technische Untergrenze liegt
Ein Punkt wird bei der Planung regelmäßig übersehen: Nach IEC 61851 signalisiert die Ladeeinrichtung dem Fahrzeug den zulässigen Strom über ein Pulsweitensignal, und die kleinste normgerecht signalisierbare Stromstärke sind 6 Ampere. Darunter darf das Fahrzeug nicht laden.
Sechs Ampere sind dreiphasig rund 4,2 Kilowatt und einphasig rund 1,4 Kilowatt. Verteilst Du 22 Kilowatt auf sechs gleichzeitig ladende Autos, landest Du bei 3,7 Kilowatt je Fahrzeug - unter der Grenze. Statt langsam zu laden bricht der Vorgang ab oder startet gar nicht erst.
Ein brauchbarer Controller löst das über Priorisierung oder zeitliches Durchreichen: Statt allen zu wenig zu geben, laden zwei Fahrzeuge mit sinnvoller Leistung und die übrigen warten. Bei der Auswahl der Steuerung ist genau dieses Verhalten die entscheidende Frage - nicht die maximale Anzahl anschließbarer Ladepunkte.
Schieflast und Phasen
Einphasig ladende Fahrzeuge belasten nur einen Außenleiter. Die zulässige Schieflast liegt nach den technischen Anschlussregeln bei 4,6 Kilovoltampere, also rund 20 Ampere auf einer Phase. Mehrere einphasige Ladepunkte auf derselben Phase reißen diesen Wert schnell.
Die Gegenmaßnahme ist banal und wird trotzdem oft vergessen: Ladepunkte phasenrotiert anschließen. Der erste auf L1, der zweite auf L2, der dritte auf L3. Das gehört in die Dokumentation der Unterverteilung, sonst weiß bei der nächsten Erweiterung niemand mehr, wie es aufgeteilt war. Die Zuleitungen sind ohnehin je Ladepunkt getrennt zu führen und abzusichern.
Was bei mehreren Parteien dazukommt
Im Mehrfamilienhaus ist die Technik nur die halbe Aufgabe. Mieter haben nach §554 BGB einen Anspruch auf die bauliche Veränderung für eine Lademöglichkeit, Wohnungseigentümer nach §20 Absatz 2 WEG. Der Anspruch besteht auf die Maßnahme, nicht auf eine bestimmte Ausführung - genau deshalb lohnt sich ein Gesamtkonzept für das Gebäude, bevor der erste Einzelantrag kommt.
Praktisch heißt das: eine gemeinsame Zuleitung in die Tiefgarage, ein Lastmanagement für alle Ladepunkte, getrennte Abrechnung je Nutzer über eichrechtskonforme Zähler. Wer stattdessen jeden Stellplatz einzeln vom eigenen Wohnungszähler versorgt, hat nach dem vierten Antrag ein Kabelchaos und keine Leistung mehr übrig. Für größere Anlagen mit vielen Ladepunkten gilt der Ladepark-Ansatz, bei dem Netzanschluss und Aufteilung von vornherein zusammen geplant werden.
Wird zusätzlich eine Batteriespeicher-Anlage oder Photovoltaik betrieben, gehört auch die in dieselbe Regelung. Sonst konkurrieren zwei Systeme um dieselbe Anschlussleistung und schreiben sich gegenseitig die Sollwerte um.
Häufige Fragen
Brauche ich Lastmanagement schon bei zwei Wallboxen?
Wenn beide 11 Kilowatt liefern und der Anschluss 63 Ampere hat, geht es rechnerisch oft noch ohne. Sobald eine Wärmepumpe dazukommt oder eine Box 22 Kilowatt kann, wird es eng. Der Netzbetreiber verlangt das Lastmanagement in solchen Fällen regelmäßig als Bedingung für die Zustimmung.
Was kostet dynamisch mehr als statisch?
Der Unterschied steckt im Energiezähler am Netzanschlusspunkt, gegebenenfalls Stromwandlern und der Datenleitung dorthin. Wie hoch der Aufwand im Einzelfall ausfällt, hängt stark davon ab, wie weit Zählerplatz und Ladepunkte auseinander liegen.
Kann ich Wallboxen verschiedener Hersteller im selben Lastmanagement betreiben?
Nur, wenn alle Beteiligten dasselbe Protokoll sprechen - in der Praxis meist Modbus TCP oder OCPP. Herstellereigene Verbünde sind einfacher einzurichten, binden die Anlage aber auf Jahre an eine Marke. Bei Erweiterungen ist das der Punkt, der später schmerzt.
Was passiert bei einem Ausfall des Controllers?
Eine sauber parametrierte Anlage fällt auf einen sicheren Minimalwert zurück, nicht auf Volllast. Prüfe im Datenblatt, welches Verhalten bei Kommunikationsverlust hinterlegt ist - das ist eine Sicherheitsfunktion, keine Komfortoption.
Zählt die Steuerung durch den Netzbetreiber als Lastmanagement?
Nein. Die Steuerung nach §14a EnWG greift nur im Netzengpass und begrenzt von außen. Das gebäudeinterne Lastmanagement schützt den eigenen Hausanschluss. Beide Ebenen müssen im Konzept getrennt bleiben, sonst blockieren sie sich.
Kläre also zuerst die verfügbare Anschlussleistung, dann die Zahl der Ladepunkte und erst danach, welche Wallbox und welche Steuerung es wird. Wer die Reihenfolge umdreht, kauft Hardware, die der Anschluss nicht tragen kann.