F-Gas-Verordnung 2026 — was Käufer von Klima-Anlagen jetzt beachten müssen

Worum geht es?

EU-Verordnung 2024/573 (Nachfolger von 517/2014) regelt fluorierte Treibhausgase. Für Klima-Anlagen relevant: GWP-Grenzwerte und Mengen-Quoten die schrittweise sinken.

Welches Kältemittel ist heute noch erlaubt?

Kältemittel GWP Erlaubt bis Verwendung
R410A 2.088 2025 (Neugeräte) Alte Bestandsanlagen
R32 675 2027 (Neugeräte) Aktueller Standard
R290 (Propan) 3 Unbegrenzt Zukunft — brennbar A3
R744 (CO₂) 1 Unbegrenzt Wärmepumpen Hochtemperatur
R454B 466 Unbegrenzt Splitanlagen Premium

Was heißt das für dich?

  1. 2026 noch R32 kaufen ist OK — Service + Nachfüllung bis 2050 möglich
  2. R410A vermeiden — Service wird sehr teuer, Quoten reduziert
  3. R290-Geräte nur durch zertifizierte Fachbetriebe — brennbar (A3)
  4. R744 (CO₂) ist Top für Wärmepumpen aber teurer in der Anschaffung

Pflicht-Angaben beim Kauf

Jedes Kältemittel-haltige Gerät muss auf der Produktseite kommunizieren:

  • Kältemittel-Typ (z.B. R32)
  • Füllmenge in kg (z.B. 1,2 kg)
  • GWP-Wert (z.B. 675)
  • CO₂-Äquivalent in Tonnen (kg × GWP ÷ 1.000)
  • Sicherheitsklasse (A1 / A2L / A3)

Wir machen das automatisch auf jeder PDP sobald das Produkt entsprechend getaggt ist.

Installation — Sachkundepflicht

Klima-Anlagen mit fluorierten Kältemitteln dürfen nur durch zertifizierte Fachbetriebe (Sachkunde nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung) installiert werden. JSE GmbH ist zertifiziert. Für R290-Geräte zusätzlich Sachkunde Kategorie 1.

Wartungs-Intervalle

Füllmenge Dichtheitsprüfung
< 5 t CO₂eq nicht vorgeschrieben
5–50 t CO₂eq jährlich
50–500 t CO₂eq halbjährlich

→ Klima-Anlagen mit aktuellem Kältemittel ansehen

Vorausgehend Neben