Brandschutzkanal: Wann I30, I90 oder E30 im Flur und Treppenraum?

Ein Brandschutzkanal ist ein Installationskanal mit nachgewiesenem Feuerwiderstand, in dem elektrische Leitungen durch Rettungswege geführt werden. Er verhindert, dass brennende Kabelisolierungen einen Flur oder Treppenraum verrauchen, oder er schützt umgekehrt Leitungen für Sicherheitsanlagen vor einem Brand von außen. Welche Aufgabe er erfüllt, steht in seiner Klassifizierung: I für Installationskanäle nach DIN 4102-11, E für Funktionserhalt nach DIN 4102-12.

Die Frage, ob ein solcher Kanal nötig ist, beantwortet nicht der Elektriker nach Gefühl, sondern die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), die in den Bundesländern als Leitungsanlagen-Richtlinie eingeführt ist, zusammen mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes.

Wo die MLAR greift: Rettungswege

Die Anforderungen gelten für notwendige Treppenräume, für Räume zwischen Treppenraum und Ausgang ins Freie und für notwendige Flure. Das sind die Wege, über die Menschen im Brandfall das Gebäude verlassen und über die die Feuerwehr hineinkommt. In einem Einfamilienhaus spielt das in der Regel keine Rolle, im Mehrfamilienhaus, im Bürogebäude, in Schulen, Praxen und Verkaufsstätten dagegen fast immer.

Der Grund ist die Brandlast. Kabelisolierungen brennen, und bei vielen Leitungen auf engem Raum entsteht in kurzer Zeit dichter, giftiger Rauch. Ein Flur, der eigentlich zehn Minuten als Fluchtweg taugen müsste, ist dann schon nach wenigen Minuten unpassierbar. Die MLAR regelt deshalb, wie Leitungen in diesen Bereichen verlegt werden dürfen.

Die zulässigen Wege im notwendigen Flur

Offen auf der Wand oder in einer normalen Kabelführung dürfen Leitungen in Rettungswegen nur in eng begrenzten Fällen verlegt werden. Für Leitungen, die ausschließlich den Flur selbst versorgen, etwa dessen Beleuchtung, sieht die Richtlinie Erleichterungen vor. Für alles andere nennt sie im Kern drei Wege:

  • Einputzen in Schlitzen massiver Wände, mit ausreichender mineralischer Putzüberdeckung
  • Verlegen oberhalb einer Unterdecke, die selbst einen nachgewiesenen Feuerwiderstand hat
  • Verlegen in Installationskanälen oder -schächten mit einem Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten, also mindestens I30

Welcher Weg passt, entscheidet meist der Bestand. Bei Sanierungen im Betrieb lässt sich selten eine neue Unterdecke einziehen oder eine Wand aufstemmen. Dort ist der Brandschutzkanal die Lösung, die ohne großen Eingriff in die Bausubstanz auskommt.

I30, I90, E30, E90: was die Klassen bedeuten

I-Klassen (DIN 4102-11) beschreiben den Schutz des Rettungswegs vor dem Kanalinhalt. Brennen die Leitungen im Kanal, hält er den Brand und den Rauch für 30, 60 oder 90 Minuten vom Flur fern. I30 ist die Mindestanforderung der MLAR für Kanäle in notwendigen Fluren; I90 wird verlangt, wenn der Kanal Bauteile mit 90 Minuten Feuerwiderstand ersetzt oder das Brandschutzkonzept es vorgibt.

E-Klassen (DIN 4102-12) beschreiben das Gegenteil: den Schutz der Leitung vor einem Brand von außen. Eine Kabelanlage mit Funktionserhalt E30 oder E90 muss unter Brandeinwirkung für diese Zeit Strom und Signale übertragen. Das betrifft sicherheitstechnische Anlagen, die im Brandfall weiterlaufen müssen, etwa Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierung, Rauchabzug, Löschwasserpumpen oder Feuerwehraufzüge. Welche Anlage E30 und welche E90 braucht, regelt Abschnitt 5 der MLAR zusammen mit dem Brandschutzkonzept.

Viele Kanäle sind für beide Richtungen geprüft. Ein Brandschutzkanal I90 E90 schützt den Flur vor den Leitungen im Inneren und die Leitungen vor einem Brand im Flur. Für reine Funktionserhalt-Strecken, etwa in Technikbereichen, gibt es auch Kanäle mit reiner E90-Klassifizierung. Wichtig: E-Klassen gelten immer für das geprüfte System aus Kanal, Befestigung und den dafür zugelassenen Kabeln, nicht für den Kanal allein.

Der Kanal ist nur so gut wie seine Montage

Ein Brandschutzkanal hat seine Klassifizierung nur in der Ausführung, die im Verwendbarkeitsnachweis beschrieben ist. Das betrifft vier Punkte, an denen es auf der Baustelle am häufigsten hapert:

  • Befestigung: Nur mit den im Nachweis genannten Dübeln und Abständen. Kunststoffdübel ohne Brandschutzeignung versagen, bevor der Kanal es tut.
  • Belegung: Jeder Kanal hat eine zulässige Brandlast bzw. Belegung. Wer nachträglich Leitungen dazulegt, kann die Klassifizierung aufheben. Die Grundregeln für die Belegung normaler Kanäle stehen in unserem Beitrag Kabelkanal dimensionieren.
  • Stöße und Enden: Verbindungen, Abzweige und Wandanschlüsse nur mit dem Systemzubehör aus der Zubehör-Serie. Ein offenes Kanalende im Flur ist ein Loch im Brandschutz.
  • Kabelhalterung im Kanal: Bei Funktionserhalt müssen die Leitungen auch im Kanal so gehalten werden, wie es das geprüfte System vorsieht.

Für kleinere Leitungsbündel gibt es schlanke Ausführungen, etwa einen Brandschutzkanal I90 E90 mit 40 × 44 mm. Für Steigtrassen und Stockwerksverteilungen kommen größere Querschnitte wie der Brandschutzkanal 100 × 80 mm infrage.

Durch die Wand: Kabelabschottung

Wo Leitungen durch Wände oder Decken mit Feuerwiderstand geführt werden, etwa vom Flur in einen Nutzungsbereich oder von Geschoss zu Geschoss, reicht der Kanal nicht. Die Öffnung muss mit einer Abschottung verschlossen werden, die denselben Feuerwiderstand hat wie das Bauteil. Die Abschottung braucht einen eigenen Verwendbarkeitsnachweis, wird nach dessen Vorgaben eingebaut und mit einem Kennzeichnungsschild neben der Durchführung dokumentiert. Für einzelne Leitungen sieht die MLAR unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen vor.

Nachträgliche Durchbrüche, die mit Bauschaum verschlossen werden, sind einer der häufigsten Mängel bei Brandschutzbegehungen. Bauschaum ohne Zulassung als Abschottung erfüllt die Anforderung nicht.

Brandschutzkanal und Brandschutzschalter sind zwei Dinge

Der Name führt oft zu Verwechslungen. Ein Brandschutzkanal schützt Rettungswege vor brennenden Leitungen oder Leitungen vor einem Brand. Ein Brandschutzschalter (AFDD) erkennt gefährliche Fehlerlichtbögen im Stromkreis und schaltet ab, bevor ein Brand entsteht. Beides hat seine Berechtigung, ersetzt sich aber nicht. Wann der Schalter vorgeschrieben ist, steht in unserem Beitrag Brandschutzschalter: wann nötig.

Häufige Fragen zum Brandschutzkanal

Brauche ich im Einfamilienhaus einen Brandschutzkanal?
In der Regel nicht. Die MLAR-Anforderungen gelten für notwendige Treppenräume und notwendige Flure, die es im Einfamilienhaus normalerweise nicht gibt.

Was ist der Unterschied zwischen I30 und E30?
I30 schützt den Rettungsweg 30 Minuten lang vor einem Brand der Leitungen im Kanal. E30 sorgt dafür, dass die Leitungen im Kanal bei einem Brand von außen 30 Minuten funktionsfähig bleiben.

Darf ich Leitungen nachträglich in einen Brandschutzkanal legen?
Nur innerhalb der zulässigen Belegung aus dem Verwendbarkeitsnachweis. Wer mehr einlegt, riskiert die Klassifizierung.

Reicht ein Brandschutzkanal für eine Wanddurchführung?
Nein. Durchführungen durch Bauteile mit Feuerwiderstand brauchen eine eigene, zugelassene Abschottung.

Wer legt fest, welche Klasse gebraucht wird?
Die MLAR in Verbindung mit dem Brandschutzkonzept des Gebäudes. Im Zweifel stimmt der Elektrofachbetrieb die Ausführung mit dem Brandschutzplaner ab.

Vorausgehend Neben