Lastmanagement für Mehrfamilienhaus mit 10 Wallboxen

Zehn Stellplätze mit je einer 11-kW-Wallbox bedeuten rechnerisch 110 kW Ladeleistung. Für die meisten Mehrfamilienhäuser wäre das deutlich mehr, als der Hausanschluss zusätzlich hergibt. Genau hier setzt ein Lastmanagement für Mehrfamilienhaus mit 10 Wallboxen an: Es verteilt die verfügbare Leistung intelligent, ohne dass Bewohner beim Laden dauerhaft verzichten müssen - und ohne einen überdimensionierten Netzanschluss einzuplanen.

Entscheidend ist nicht die Zahl der Wallboxen allein. Relevant sind Hausanschluss, bestehende Gebäudelast, Ladeverhalten, Messkonzept und die Frage, ob die Anlage später wachsen soll. Wer diese Punkte vor der Montage sauber plant, vermeidet teure Nacharbeiten am Verteiler, an den Leitungswegen und an der Abrechnung.

Warum zehn Wallboxen keine 110 kW Anschlussleistung brauchen

Eine Wallbox mit 11 kW kann ein Elektroauto dreiphasig mit bis zu 16 A je Außenleiter laden. Zehn Geräte würden bei Volllast also 160 A je Phase zusätzlich beanspruchen. In der Praxis laden jedoch nicht alle Fahrzeuge gleichzeitig mit voller Leistung. Manche kommen erst abends, andere stehen über Nacht, einige benötigen nur wenige Kilowattstunden.

Das Lastmanagement nutzt genau diese zeitliche Verschiebung. Es begrenzt die Summe der Ladeleistungen auf einen festgelegten Wert und verteilt sie auf die angeschlossenen Fahrzeuge. Stehen beispielsweise 44 kW für das Laden zur Verfügung, können vier Fahrzeuge mit 11 kW laden. Bei zehn gleichzeitig angeschlossenen Autos reduziert das System die Leistung je Ladepunkt - etwa auf rund 4,4 kW, sofern alle Fahrzeuge laden möchten.

Das ist im Wohngebäude meist ausreichend. Mit 4,4 kW fließen in acht Stunden rund 35 kWh in die Fahrzeugbatterie, abzüglich kleiner Ladeverluste. Für viele tägliche Fahrprofile reicht das deutlich aus. Wer morgens wieder losfährt, braucht keine maximale Ladeleistung über die gesamte Nacht, sondern eine zuverlässig verfügbare Energiemenge bis zur Abfahrt.

Statisches oder dynamisches Lastmanagement

Für ein Mehrfamilienhaus mit zehn Ladepunkten kommen grundsätzlich zwei Varianten infrage. Welche passt, hängt vor allem davon ab, wie stark der Hausanschluss bereits ausgelastet ist.

Statische Begrenzung für klar kalkulierbare Anlagen

Beim statischen Lastmanagement wird für die Ladeinfrastruktur ein fester Leistungswert hinterlegt, zum Beispiel 44 kW oder 55 kW. Das System verteilt diesen Wert zwischen den aktiven Wallboxen. Die Gebäudelast wird dabei nicht gemessen.

Diese Lösung ist technisch überschaubar und funktioniert gut, wenn der Netzbetreiber eine feste zusätzliche Leistung für die Ladepunkte vorgibt oder der Hausanschluss ausreichend Reserve besitzt. Sie eignet sich auch dann, wenn die Ladeanlage einen eigenen Zählerplatz und eine klar definierte Leistung erhält.

Der Nachteil: Die Anlage berücksichtigt nicht, ob im Haus gerade viel oder wenig Strom verbraucht wird. In einer Nacht mit geringer Gebäudelast bleibt die Ladeleistung auf den festen Wert begrenzt, obwohl theoretisch mehr möglich wäre.

Dynamisches Lastmanagement nutzt freie Hausanschlussleistung

Beim dynamischen Lastmanagement misst ein Energiezähler am Netzanschlusspunkt den aktuellen Strombezug des Gebäudes. Das System erkennt, wie viel Leistung etwa durch Aufzüge, Allgemeinstrom, Wärmepumpe, Lüftung oder Wohnungen belegt ist. Nur die verbleibende Reserve gibt es für die Wallboxen frei.

Das bringt besonders bei knapp dimensionierten Hausanschlüssen Vorteile. Sinkt der Verbrauch im Gebäude, steigt die Ladeleistung automatisch. Bei hohen Lasten reduziert das System die Wallboxen rechtzeitig, damit die Absicherung des Hausanschlusses nicht auslöst.

Dafür müssen Messung, Kommunikation und Regelung zuverlässig zusammenspielen. Ein dreiphasiger Energiezähler mit passender Strommessung gehört ebenso dazu wie Wallboxen, die die Leistung über eine geeignete Schnittstelle regeln können. Bei Anlagen dieser Größe ist eine herstellerübergreifende Erweiterbarkeit ein sinnvoller Prüfpunkt. Das offene Kommunikationsprotokoll OCPP kann dabei helfen, ist aber kein Ersatz für eine sauber abgestimmte Gesamtanlage.

Den Hausanschluss richtig bewerten

Der Blick in den Zählerschrank reicht nicht aus. Für die Planung braucht der Elektrofachbetrieb die Anschlussleistung, die Vorsicherung, den Aufbau der Hauptverteilung und möglichst Lastdaten des Gebäudes. Bei einem Bestandsobjekt ist außerdem zu prüfen, welche Leitungswege zur Tiefgarage oder zu den Außenstellplätzen vorhanden sind.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die gleichzeitig auftretende Gebäudelast. Ein Haus mit elektrischer Warmwasserbereitung, Wärmepumpe, zentraler Lüftung und Gewerbeeinheit stellt andere Anforderungen als ein Gebäude mit Gasheizung und wenigen Allgemeinverbrauchern. Auch Photovoltaik verändert die Betrachtung: Sie kann mittags zusätzliche Ladeleistung liefern, ersetzt nachts aber keine belastbare Netzanschlussplanung.

Die Ladeinfrastruktur muss dreiphasig möglichst gleichmäßig arbeiten. Moderne Elektroautos und Wallboxen laden zwar in der Regel dreiphasig, einzelne Ladevorgänge können dennoch abweichende Leistungsprofile haben. Das Lastmanagement und die Elektroplanung müssen deshalb die Phasenströme überwachen, nicht nur die Gesamtleistung in Kilowatt.

Für Ladepunkte gelten unter anderem Anforderungen aus DIN VDE 0100-722. Dazu gehören geeignete Schutzmaßnahmen, eigene Stromkreise und der passende Fehlerstromschutz. Je nach Wallbox ist ein Fehlerstromschutzschalter Typ A in Verbindung mit integrierter 6-mA-Gleichfehlerstromerkennung möglich. Fehlt diese Erkennung, kann ein Typ B erforderlich sein. Welche Schutzorgane konkret passen, entscheidet die Elektrofachkraft anhand der Herstellerangaben und der Anlage.

Lastmanagement für 10 Wallboxen sinnvoll auslegen

Für zehn Ladepunkte lohnt es sich, nicht nur den aktuellen Bedarf zu betrachten. Leerrohre, Reserven im Kabeltragsystem und ein ausreichend großer Verteilerplatz kosten während der Bauphase deutlich weniger als ein späteres Öffnen von Wänden oder Asphaltflächen.

Eine praxistaugliche Planung umfasst mindestens diese vier Ebenen:

  • den Hausanschluss mit Messung und Leistungsreserve,
  • die Unterverteilung für die Ladeinfrastruktur mit Schutz- und Schaltgeräten,
  • die Leitungswege zu allen Stellplätzen inklusive Reserveplätzen,
  • die Steuerung mit Lastmanagement, Nutzerverwaltung und gegebenenfalls Abrechnung.
Bei der Leitungsdimensionierung zählen nicht nur die 11 kW je Wallbox. Leitungslänge, Verlegeart, Häufung, Spannungsfall und mögliche Erweiterungen beeinflussen den Querschnitt. Gerade in Tiefgaragen kommen lange Wege und gebündelte Kabel häufig zusammen. Das muss der Elektrofachbetrieb berechnen, nicht schätzen.

Auch die Wallboxen selbst sollten zur Steuerung passen. Eine reine Einzellösung ohne gemeinsame Regelung führt bei zehn Ladepunkten schnell zu Insellösungen. Sinnvoll ist ein System, das Ladeprioritäten festlegen kann: gleichmäßige Verteilung für alle Bewohner, Vorrang für Dienstfahrzeuge oder zeitgesteuertes Laden nach Abfahrtszeit. Die passende Regelstrategie hängt von der Hausgemeinschaft ab.

Messkonzept und Abrechnung früh festlegen

Technisch funktioniert Laden auch ohne individuelle Abrechnung. Im Mehrfamilienhaus entsteht dann aber sofort eine organisatorische Frage: Wer bezahlt welchen Strom? Für eine gemeinschaftliche Ladeanlage gibt es mehrere Modelle.

Bei einer einfachen Lösung werden die Kosten pauschal verteilt. Das funktioniert nur bei wenigen, klar geregelten Nutzern und ist bei zehn Wallboxen selten dauerhaft konfliktfrei. Transparenter ist die nutzerbezogene Erfassung über geeichte Zähler oder eine abrechnungsfähige Messlösung. Für die Abrechnung gegenüber Bewohnern müssen Messgeräte die rechtlichen Anforderungen erfüllen. MID-Zähler können für viele interne Erfassungen geeignet sein, für abrechnungsrelevante Vorgänge können weitergehende Vorgaben gelten.

Alternativ erhält jeder Ladepunkt einen eigenen Zähler über die Wohnungsversorgung. Das macht die Zuordnung einfach, kann aber im Zählerschrank mehr Platz und einen höheren Planungsaufwand erfordern. Eine dritte Variante ist ein zentraler Ladezähler mit digitaler Nutzerabrechnung. Sie ist flexibel, setzt aber laufende Verwaltung, Datenpflege und eine belastbare technische Plattform voraus.

Die Entscheidung beeinflusst den Aufbau der Verteilung direkt. Deshalb gehört das Messkonzept vor die Bestellung von Wallboxen und Verteilerschrank - nicht an das Ende des Projekts.

Netzbetreiber und Erweiterung berücksichtigen

Ladeeinrichtungen müssen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Für höhere Leistungen gelten zusätzliche Anforderungen; Wallboxen mit 22 kW sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können zudem Vorgaben zur technischen Steuerbarkeit relevant sein. Der Elektrofachbetrieb klärt das vor Anschluss und stimmt die Unterlagen mit dem Netzbetreiber ab.

Plane außerdem nicht zu knapp. Wenn heute zehn Stellplätze ausgestattet werden, können in wenigen Jahren weitere Bewohner Ladepunkte verlangen. Ein Lastmanagement mit zwölf oder 20 adressierbaren Ladepunkten schafft Reserve in der Steuerung. Leerrohre und Platz im Verteiler schaffen Reserve in der Installation. Beides ist sinnvoller als später eine zweite, getrennte Ladeanlage aufzubauen.

Die beste Lösung ist nicht die Wallbox mit der höchsten Nennleistung. Entscheidend ist eine Anlage, die zur tatsächlichen Anschlussleistung, zum Ladeverhalten und zur Abrechnung im Haus passt. Wenn Hausanschluss, Schutztechnik, Messkonzept und Lastmanagement gemeinsam geplant werden, bleiben zehn Wallboxen für Bewohner komfortabel und für Verwaltung sowie Elektrofachbetrieb beherrschbar.

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