Wer nach der „EU-Verordnung 2024/1781 (Cyber-Resilience-Act) für Smart Home“ sucht, stößt auf eine wichtige, aber häufig verwechselte Rechtsgrundlage. Die Verordnung (EU) 2024/1781 ist nicht der Cyber Resilience Act. Sie bildet den Rahmen für nachhaltige Produkte. Der Cyber Resilience Act ist dagegen die Verordnung (EU) 2024/2847. Für KNX, smarte Heizungsregelungen, vernetzte Klimageräte, Gateways und Apps sind langfristig beide Regelwerke relevant - allerdings mit unterschiedlichen Zielen und Fristen.
Für die Planung heißt das: Nicht jede neue Vorgabe betrifft den Elektrofachbetrieb oder den Hausbesitzer sofort. Wer Komponenten für ein Smart Home auswählt, sollte aber schon jetzt darauf achten, dass Hersteller Sicherheitsupdates, technische Dokumentation und klare Produktinformationen liefern.
EU-Verordnung 2024/1781 für Smart Home: Worum geht es?
Die EU-Verordnung 2024/1781 schafft den Rahmen für Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte. Sie wird oft als Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte bezeichnet. Anders als frühere Vorgaben beschränkt sie sich nicht auf einzelne energieverbrauchsrelevante Produktgruppen.
Für Smart-Home-Komponenten bedeutet das noch nicht, dass ab sofort für jeden Taster, Aktor oder Raumfühler konkrete neue Pflichtwerte gelten. Die konkreten Anforderungen entstehen erst über produktbezogene Rechtsakte. Darin können zum Beispiel Vorgaben zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit oder zu Produktinformationen stehen.
Denkbar sind Anforderungen an verfügbare Ersatzteile, Demontage, Materialangaben oder digitale Produktpässe. Wann und für welche Produktgruppen diese gelten, hängt von den jeweiligen Detailregelungen ab. Für Planer und Einkäufer ist der praktische Punkt klar: Die Produktdokumentation wird über den gesamten Lebenszyklus wichtiger.
Bei einem Wohngebäude betrifft das nicht nur die sichtbare Bedienung. Auch Hutschienenaktoren, Spannungsversorgungen, Server, Schnittstellen, Heizungsregler und Messgeräte gehören zur technischen Anlage. Wer eine Anlage mit vielen proprietären Einzelgeräten aufbaut, sollte deshalb besonders genau auf langfristige Verfügbarkeit und nachvollziehbare Unterlagen achten.
Der Cyber Resilience Act ist Verordnung (EU) 2024/2847
Der Cyber Resilience Act, kurz CRA, regelt die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Er ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die meisten Anforderungen gelten ab dem 11. Dezember 2027. Für bestimmte Meldepflichten bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen und schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen gelten frühere Termine ab dem 11. September 2026.
Betroffen sind grundsätzlich Produkte mit Hard- oder Software, die direkt oder indirekt Daten austauschen können. Das kann ein per App bedienbarer Heizungsregler sein, ein Smart-Home-Gateway mit Netzwerkanschluss, eine KNX-Visualisierung, ein Energiemanagementsystem oder eine intelligente Klimasteuerung. Auch lokal kommunizierende Komponenten können in den Anwendungsbereich fallen, wenn eine Datenverbindung besteht.
Nicht jede elektrotechnische Komponente ist automatisch ein CRA-Produkt. Ein rein passives Kabel oder ein einfacher mechanischer Schalter fällt nicht darunter. Bei Geräten mit Software, Schnittstellen und Kommunikationsfunktion ist die Einordnung dagegen deutlich wahrscheinlicher. Ausnahmen und Überschneidungen mit anderen produktspezifischen Regelwerken sind möglich. Im Zweifelsfall zählt die Herstellererklärung zum konkreten Produkt, nicht die Produktbezeichnung im Angebot.
Was Hersteller künftig nachweisen müssen
Hersteller müssen Produkte so entwickeln, dass bekannte Sicherheitsrisiken angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören sichere Grundeinstellungen, eine nachvollziehbare Behandlung von Schwachstellen und Sicherheitsupdates über einen angemessenen Zeitraum. Außerdem sind technische Unterlagen, Konformitätsbewertung und eine EU-Konformitätserklärung erforderlich.
Ein zentraler Punkt ist die Kommunikation: Nutzer müssen wissen, wie lange ein Produkt unterstützt wird und wie Sicherheitsupdates bereitgestellt werden. Für ein Smart Home ist das mehr als Formalität. Ein Gateway im Verteiler oder ein Heizungsregler bleibt oft zehn bis fünfzehn Jahre im Einsatz. Endet die Unterstützung nach kurzer Zeit, kann ein funktionierendes Gerät zum Sicherheits- und Austauschthema werden.
Der CRA verlangt keine dauerhaft kostenlose Funktionsweiterentwicklung. Er verlangt auch nicht, dass jedes Gerät jederzeit neue Komfortfunktionen erhält. Sicherheitsupdates und die Beseitigung relevanter Schwachstellen sind aber anders zu bewerten als neue Zusatzfunktionen. Diese Trennung sollten Käufer und Fachbetriebe bei der Produktauswahl beachten.
Was das für Elektriker, SHK-Betriebe und Planer bedeutet
Die Hauptpflichten des CRA liegen beim Hersteller, Importeur und Händler. Ein Fachbetrieb wird nicht allein dadurch zum Hersteller, dass er ein Smart-Home-System installiert und parametriert. Anders kann es aussehen, wenn ein Betrieb ein Produkt unter eigener Marke vertreibt, wesentlich verändert oder eigene Hard- und Software als Systemprodukt in Verkehr bringt.
Trotzdem wächst die Verantwortung in der Projektpraxis. Denn ein sicher geplantes Gebäude braucht mehr als CE-Kennzeichen auf der Verpackung. Der Fachbetrieb sollte dokumentieren, welche Komponenten installiert wurden, welche Softwarestände bei Übergabe vorhanden waren und wer später Zugriffsrechte verwaltet. Das ist besonders sinnvoll bei KNX-Anlagen mit IP-Schnittstelle, Fernzugriff auf Wärmepumpen, intelligenten Stromverteilungen und zentralen Visualisierungsservern.
Bei größeren Projekten lohnt es sich, die Cybersecurity-Fragen bereits in die Ausschreibung aufzunehmen. Dazu gehören Update-Zeiträume, Rollen- und Rechtekonzepte, Dokumentationsumfang sowie die Frage, ob ein Fernzugriff überhaupt benötigt wird. Eine Gebäudeautomation ohne externe Verbindung hat andere Risiken als eine Anlage, die über mehrere Apps, Sprachassistenten und Cloud-Dienste erreichbar ist.
Smart Home sicher auswählen und sauber übergeben
Für private Bauherren und Sanierer ist nicht entscheidend, jedes Gesetz im Detail zu lesen. Entscheidend ist, beim Kauf die richtigen Fragen zu stellen. Gerade bei langlebiger Haustechnik sollten Produkte nicht nur nach Bedienkomfort ausgewählt werden.
Achte bei vernetzten Komponenten auf diese vier Punkte:
- Der Hersteller nennt einen nachvollziehbaren Zeitraum für Sicherheitsupdates oder technischen Support.
- Updates lassen sich ohne komplizierte Umwege einspielen und der aktuelle Softwarestand ist erkennbar.
- Standardpasswörter können geändert werden, Zugänge lassen sich einzelnen Nutzern zuordnen und nicht benötigte Fernzugriffe können abgeschaltet werden.
- Für das Gerät stehen Betriebsanleitung, Konformitätsunterlagen und bei Bedarf eine klare Anleitung für Austausch, Rücksetzung und Wiederinbetriebnahme bereit.
Bei einer Heizungsmodernisierung betrifft das insbesondere internetfähige Wärmepumpenregler und Energiemanagementsysteme. Eine Verbindung zur Photovoltaikanlage kann sinnvoll sein, wenn Eigenverbrauch, Lastmanagement oder variable Tarife gesteuert werden sollen. Sie schafft aber zusätzliche Schnittstellen. Hier sollte der Nutzen den Aufwand rechtfertigen und die Zugriffsverwaltung von Anfang an mitgeplant werden.
Auch bei Klimaanlagen gilt: App-Steuerung ist praktisch, wenn sie wirklich genutzt wird. Wer nur vor Ort schalten möchte, braucht nicht zwingend einen dauerhaft eingerichteten Fernzugriff. Bei Geräten mit Netzwerkfunktion sollte das Heimnetz sauber getrennt und der Router aktuell gehalten werden. Die Netzwerkkonfiguration gehört in die Hände einer Elektrofachkraft oder eines qualifizierten IT-Dienstleisters, wenn die Anlage über einfache Standardlösungen hinausgeht.
KNX und kabelgebundene Systeme: Vorteil mit Grenzen
Kabelgebundene Systeme wie KNX haben im Smart Home einen klaren Vorteil: Die Gebäudekommunikation läuft nicht automatisch über das öffentliche Internet. Das reduziert die Angriffsfläche gegenüber vielen einzelnen Funk- und Cloud-Geräten. Sicherheit entsteht dadurch aber nicht von selbst.
Sobald IP-Router, Fernwartung, Visualisierung oder mobile Bedienung hinzukommen, braucht auch eine KNX-Anlage ein durchdachtes Netzwerk. KNX Secure kann je nach Komponenten und Anlagenkonzept eine sinnvolle zusätzliche Schutzebene sein. Ob es zwingend eingeplant werden sollte, hängt von Gebäudegröße, Fernzugriff, Schutzbedarf und Erweiterungsplänen ab.
Wichtig ist außerdem die Übergabe an den Betreiber. Dazu gehören aktuelle Projektunterlagen, eine Liste der Zugangsdatenübergabe, Hinweise zu Sicherungen und ein klarer Ansprechpartner für spätere Änderungen. Ohne Dokumentation wird aus einer technisch guten Anlage schnell ein schwer wartbares System.
Jetzt planen statt kurz vor der Frist reagieren
Die Verordnung (EU) 2024/1781 und der CRA setzen unterschiedliche Schwerpunkte: Die eine betrachtet zunehmend Nachhaltigkeit und Produktinformationen, der andere die digitale Produktsicherheit. Gemeinsam erhöhen sie den Druck auf nachvollziehbare, langlebige und dokumentierte Technik.
Für Dein Projekt heißt das nicht, die Anschaffung zu verschieben. Wähle Komponenten von Herstellern mit klaren Unterlagen, plane Zugänge und Updates mit ein und halte die Anlage bei der Übergabe sauber fest. So bleibt Smart Home auch dann beherrschbar, wenn aus einem einzelnen Regler später ein vernetztes System für Heizung, Klima, Energie und Beleuchtung wird.